Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Neuigkeiten
Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!
Der Heizkostenzuschuss für die aktuelle Heizperiode kann noch bis 24. Februar 2023 beantragt werden.
Pro Person/Haushalt kann für die gesamte Heizperiode einmalig ein Zuschuss in Höhe von € 330,00 gewährt werden. Auch bei allfälligen Wohnungswechseln während des Aktionszeitraumes wird der Zuschuss nur einmal gewährt.
Die Höchstgrenze des monatlichen Nettohaushaltseinkommens beträgt:
a) bei einer alleinstehenden Person netto € 1.371,00
b) bei Ehepaaren, Lebensgemeinschaften oder sonst zwei in einem gemeinsamen Haushalt lebenden erwachsenen, nicht familienbeihilfebeziehenden Personen netto € 2.057,00
c) bei Ehepaaren mit einem Kind netto € 2.469,00, bei Ehepaaren mit zwei Kindern netto € 2.881,00
d) bei einer alleinerziehenden Person mit einem Kind netto € 1.783,00
e) zuzüglich zu obigen Punkten bei jeder weiteren Person im Haushalt (insbesondere Kinder) höchstens netto € 412,00.
Benötigte Unterlagen:
Härtefälle: In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen (z.B. überdurchschnittlich großer Wohnraum, der zu beheizen ist; durch den Bezug der Wohnbeihilfe wird die Einkommensgrenze überschritten; hoher gerechtfertigter Wohnungsaufwand), können die erwähnten Einkommensgrenzen bis zu einem Ausmaß von höchstens 10 % überschritten werden. Diese Regelung kann auch bei Bezieherinnen oder Beziehern einer schweizerischen bzw. liechtensteinischen Pension angewandt werden.
Weitere Auskünfte und Antragsstellung im Sekretariat im Gemeindeamt, 1. OG,
Yvonne Schiffer, Tel: +43 5579 4220 12
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag, 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag, 08:00 bis 13:00 Uhr
Freitag, 08:00 bis 12:00 Uhr
19.01.2023 11:53