Heizkostenzuschuss noch bis 24.02.2023 beantragen

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Heizkostenzuschuss

Der Heizkostenzuschuss für die aktuelle Heizperiode kann noch bis 24. Februar 2023 beantragt werden.

Pro Person/Haushalt kann für die gesamte Heizperiode einmalig ein Zuschuss in Höhe von € 330,00 gewährt werden. Auch bei allfälligen Wohnungswechseln während des Aktionszeitraumes wird der Zuschuss nur einmal gewährt.  


Die Höchstgrenze des monatlichen Nettohaushaltseinkommens beträgt:

a) bei einer alleinstehenden Person netto € 1.371,00

b) bei Ehepaaren, Lebensgemeinschaften oder sonst zwei in einem gemeinsamen Haushalt lebenden erwachsenen, nicht familienbeihilfebeziehenden Personen netto € 2.057,00

c) bei Ehepaaren mit einem Kind netto € 2.469,00,  bei Ehepaaren mit zwei Kindern netto € 2.881,00

d) bei einer alleinerziehenden Person mit einem Kind netto € 1.783,00

e) zuzüglich zu obigen Punkten bei jeder weiteren Person im Haushalt (insbesondere Kinder) höchstens netto € 412,00.


Benötigte Unterlagen:

  • Nachweis über sämtliche Einkommen (auch Unterhaltszahlungen und Wohnbeihilfe)
  • Für Personen ab 15 Jahren ist ein Nachweis über die Tätigkeit vorzulegen (Schulbesuchsbestätigung, Studiennachweis, Lehrlingsentschädigung, etc.)
  • Ausweiskopie des Antragstellers 

Härtefälle: In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen (z.B. überdurchschnittlich großer Wohnraum, der zu beheizen ist; durch den Bezug der Wohnbeihilfe wird die Einkommensgrenze überschritten; hoher gerechtfertigter Wohnungsaufwand), können die erwähnten Einkommensgrenzen bis zu einem Ausmaß von höchstens 10 % überschritten werden. Diese Regelung kann auch bei Bezieherinnen oder Beziehern einer schweizerischen bzw. liechtensteinischen Pension angewandt werden.  


Weitere Auskünfte und Antragsstellung im Sekretariat im Gemeindeamt, 1. OG, 

Yvonne Schiffer, Tel: +43 5579 4220 12

Öffnungszeiten: 

Montag und Dienstag, 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr

Mittwoch und Donnerstag, 08:00 bis 13:00 Uhr

Freitag, 08:00 bis 12:00 Uhr



19.01.2023 11:53