Heizkostenzuschuss PLUS

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Heizkostenzuschuss PLUS

Um die weiterhin hohen Wohn- und Heizkosten abzufedern, hat der Nationalrat in seiner Sitzung vom 31.01.2023 einen weiteren Zuschuss von 450 Millionen Euro beschlossen. Vorarlberg wird rund 20 Millionen Euro erhalten, um davon Privathaushalte zu entlasten.

Der sogenannte Heizkostenschuss PLUS beträgt EUR 330,- und kann im Zeitraum vom 06.03.2023 bis 31.05.2023 beantragt werden.

Es sind folgende Eckpunkte zu beachten:

Alle Personen, die in dieser Heizperiode bereits den Zuschuss bekommen haben, erhalten ein Schreiben von der Gemeinde mit weiteren Informationen. Es muss KEIN neuer Antrag bei der Gemeinde gestellt werden.

Personen, die Sozialhilfe beziehen, erhalten den Heizkostenzuschuss PLUS direkt von den Bezirkshauptmannschaften. Es ist keine Antragstellung erforderlich!

Personen, die noch keinen Zuschuss erhalten haben und die Voraussetzungen erfüllen (Einkommensgrenze), können persönlich bei der Gemeinde oder online einen Antrag stellen. Dem Antrag ist in jedem Fall ein aktueller Einkommensnachweis beizulegen. Maßgebend ist immer das aktuell verfügbare NETTO Einkommen. Die Einkommensgrenzen für den Heizkostenzuschuss PLUS sind im Anhang ersichtlich.


Hier Heizkostenzuschuss PLUS online beantragen


Als Einkommen gelten insbesondere:

alle Einkünfte aus selbständiger Arbeit, aus nicht selbständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft (Berechnung durch Landwirtschaftskammer), aus Vermietung und Verpachtung, Löhne, Gehälter, Renten, Pensionen, Leistungen aus der Arbeitslosen- und der Krankenversicherung, Wochengeld, Pflegekarenzgeld, Wohnbeihilfen, Unterhaltszahlungen jeglicher Art, das Kinderbetreuungsgeld, Lehrlingsentschädigungen, Zivildienstentschädigungen, Grundwehrdienerentgelt 


Nicht als Einkommen gelten:

Familienbeihilfen, Familienzuschüsse, Familienbonus Plus, Kinderabsetzbeträge, Studienbeihilfen, Pflegegelder, Kinderpflegegelder, Zuschüsse im Rahmen der Unterstützung der 24-Stunden- Betreuung oder bei sonstiger ambulanter Pflege, Opferrenten nach dem Opferfürsorgegesetz, Grundrenten für Beschädigte nach dem Kriegsopferversorgungs- und Heeresversorgungsgesetz, diverse Einmalzahlungen zur Bekämpfung der Folgen der Covid-19 Pandemie und zur Entlastung der Teuerung, Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsgehalt), Spesenvergütungen, Diäten, Kilometergelder, geleistete Unterhaltszahlungen bis zu einem Betrag von 200 Euro pro Unterhalt empfangender Person; dieser Betrag ist bei der Bemessung des Anspruches vom aktuellen Einkommen abzuziehen 


Weitere Informationen und Antragsstellung bei Yvonne Schiffer, Gemeindeamt 1. OG, Tel: 05579 4220 12

MoDi:       08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr

MiDo:       08:00 bis 13:00 Uhr

Fr:                 08:00 bis 12:00 Uhr


Einkommensgrenzen Heizkostenzuschuss PLUS (72 KB) - .PDF

02.03.2023 08:45