Grünmüllablagerungen in Wildbächen illegal!

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

grünmüll

Im Zuge der Erhebungen für die Revision des Gefahrenzonenplanes der Gemeinde Alberschwende seitens des Sachbearbeiters der Wildbach- und Lawinenverbauung wird laufend festgestellt, dass in zahlreichen Bächen illegal Grünmüll (Rasenschnitt, Äste, Gartenabfälle) abgelagert worden ist und wird. Diese Abfälle können im Katastrophenfall in den einzelnen Bächen abtransportiert werden und bachabwärts zu Verklausungen mit damit verbundenen Überflutungen führen. 

Seitens der Gebietsbauleitung Bregenz wird darauf hingewiesen, dass in Zukunft vorgefundene illegale Grünmüllablagerungen bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz zur Anzeige gebracht werden.

 

Grünmüll kann das ganze Jahr über beim Grünmüllplatz an der Ackerstraße abgegeben werden.

Abgegeben werden darf:

  • Sträucher
  • Heckenschnitt
  • Reisig
  • Blumen und Abfälle vom Jäten

 

NICHT abgegeben werden darf:

  • Humus
  • Bioabfälle
  • Rasenschnitt
  • Fallobst
  • Asche
  • Wurzelstöcke über 20 cm Durchmesser
  • Unrat
  • Holzabfälle (Paletten, Zaunpfähle/Zaunlatten)

 

Rasenschnitt

Wir weisen immer wieder darauf hin, dass sich bei Abgabe von Rasenschnitt, Fallobst, Asche und Wurzelstöcken große Probleme beim Sammelplatz ergeben (Sickerwässer, Geruchsbelästigung, Probleme beim Shreddern durch Verklebungen). Eine Sperrung des Platzes durch die Behörden könnte die Folge sein, und das ist sicher nicht in unserem und eurem Sinne.

Wir bitten, Rasenschnitt und Fallobst bei der Biogasanlage von Anton Rusch, Hinterfeld 121, abzugeben. Diese Wertstoffe werden der Energiegewinnung zugeführt. Die Abgabe ist jederzeit möglich.

 

14.05.2019 17:22